Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ENWA
Consult GmbH
Stand: 01/2021
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages und werden
vollständig in der geltenden Fassung vom Käufer akzeptiert.
2. ENWA Consult GmbH - nachfolgend ENWA Consult GmbH genannt - hat ihren Sitz in
Ratingen und ist einerseits spezialisiert auf Dienstleistungen als externer
Datenschutzbeauftragter für mittelständische Betriebe, andererseits betreibt sie
internetfähige Lernportale für eigene und fremde Rechnung. Die Dienstleistungen
der ENWA Consult GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmen. ENWA Consult
GmbH erbringt keine Leistungen für Endverbraucher. Ein Unternehmer ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich
der Geltung zustimmen. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche
Zustimmung zu werten.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
5. Werden einzelne Vertragsbedingungen mit dem Käufer individuell ausgehandelt,
die im Widerspruch zu Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
stehen, so haben diese Vertragsbedingung Vorrang vor den AGB. Die übrigen nicht
ausgehandelten Vertragsbedingungen bleiben Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des
Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung
maßgebend.
§ 2 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Der Käufer wir schnellstens informiert, wenn die Geschäftsbedingungen der ENWA
Consult GmbH geändert werden. Er erkennt die neuen Geschäftsbedingungen an, wenn
er Diesen nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht.
§ 3 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie beinhalten Individualvereinbarungen und
Preisangebote. Der Vertrag kommt erst durch die entsprechende schriftliche
Auftragsbestätigung des Käufers zustande. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen
müssen schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten die AGB der ENWA Consult
GmbH.
§ 4 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen
Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen,
Schulungsunterlagen, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn,
wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Soweit der Käufer das Angebot der ENWA Consult GmbH nicht innerhalb der Frist
von 2 Wochen annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
§ 5 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise
zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. 1. Die Zahlung des
Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu
erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Stellung
der Rechnung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene
Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für
Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,
vorbehalten.
4. Reisezeiten sind zu 100% als Leistungszeiten zu vergüten.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Käufers
1. Der Käufer ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er unterstützt hinsichtlich der
zu erbringenden Leistungen eingehend. Dabei trägt der Käufer die
Erfolgsverantwortung. Stehen die jeweiligen Leistungen im Vorfeld des
Vertragsschlusses bereits fest, richten sich die Mitwirkungspflichten konkret
nach den schriftlichen Vereinbarungen.
2. Der Käufer stellt sicher, dass ihm für die Durchführung des Auftrages
fachkundige eigene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung stehen.
3. Der Käufer stellt ENWA Consult GmbH die zur Durchführung des Auftrages
erforderlichen und von ihm zu beschaffenden Informationen, Daten und sonstige
Materialien rechtzeitig zur Verfügung stellen.
4. Die Kosten für die Mitwirkungen trägt der Käufer.
5. ENWA Consult GmbH haftet nicht für Verzögerungen, welche sich durch fehlende
oder verspätete Mitwirkung des Käufers ergeben.
§ 7 Schriftverkehr über Internet
1. Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, Kenntnis davon zu haben, dass die
Übermittlungen von personenbezogenen Daten über unverschlüsselte elektronische
Kanäle (z.B. E-Mail) Verstöße gegen deutsche Gesetzte und Verordnungen
darstellen.
Außerdem weist ENWA Consult GmbH darauf hin, dass elektronisch übermittelte
Nachrichten von Dritten abgefangen werden können und unverschlüsselt erhebliche
Sicherheitsrisiken für das Unternehmen darstellen (Werksspionage).
2. ENWA Consult GmbH empfiehlt daher dringend den Schriftverkehr, sowie die
Übermittlung von Daten entsprechend zu verschlüsseln.
3. Der Käufer informiert ENWA Consult GmbH, sobald er über ein
Verschlüsselungsverfahren verfügt.
4. Im Übrigen wird ENWA Consult GmbH vom Käufer ermächtigt, die Korrespondenz in
allen auftragsbezogenen Angelegenheiten auch per E-Mail zu führen, solange und
soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt.
§ 8 Haftung
1. ENWA Consult GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENWA Consult GmbH nur wenn wesentliche
Pflichten das Vertrags verletzt wurden.
3. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren
Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 50.000,00 pro Schadensfall.
4. Darüber hinaus ist eine weitergehende Haftung von ENWA Consult GmbH
ausgeschlossen.
5. Die Hafttungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für die
Mitarbeiter der ENWA Consult GmbH.
6. Der Käufer ist verpflichtet mögliche Schäden, für die die ENWA Consult GmbH
haften soll, umgehend der ENWA Consult GmbH schriftlich mitzuteilen.
7. Schadensersatzansprüche verjähren nach § 8, 2. und 3. ein Jahr nach dem
gesetzliche Verjährungsbeginn.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Auf Verträge zwischen ENWA Consult GmbH und dem Käufer findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das einheitliche EU-Recht ist
ausgeschlossen.
3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen
dem Käufer und der ENWA Consult GmbH ist der Sitz der ENWA Consult GmbH. Dies
gilt auch, sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§10 Datenschutzerklärung
Hiermit verweist ENWA Consult GmbH auf seine Datenschutzerklärung. Sie ist mit
der Datenschutzerklärung der firmeneigenen Lernplattform „Akademie7“ identisch.
Sie finden sie im Internet unter https://www.akademie7.de/impressum.php. (Ende
der AGB)