Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ENWA Consult GmbH
Stand: 01/2021
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages und werden vollständig in der geltenden Fassung vom Käufer akzeptiert.
2. ENWA Consult GmbH - nachfolgend ENWA Consult GmbH genannt - hat ihren Sitz in Ratingen und ist einerseits spezialisiert auf Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter für mittelständische Betriebe, andererseits betreibt sie internetfähige Lernportale für eigene und fremde Rechnung. Die Dienstleistungen der ENWA Consult GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmen. ENWA Consult GmbH erbringt keine Leistungen für Endverbraucher. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
5. Werden einzelne Vertragsbedingungen mit dem Käufer individuell ausgehandelt, die im Widerspruch zu Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen, so haben diese Vertragsbedingung Vorrang vor den AGB. Die übrigen nicht ausgehandelten Vertragsbedingungen bleiben Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Der Käufer wir schnellstens informiert, wenn die Geschäftsbedingungen der ENWA Consult GmbH geändert werden. Er erkennt die neuen Geschäftsbedingungen an, wenn er Diesen nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht.

§ 3 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie beinhalten Individualvereinbarungen und Preisangebote. Der Vertrag kommt erst durch die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung des Käufers zustande. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten die AGB der ENWA Consult GmbH.

§ 4 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Schulungsunterlagen, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Käufer das Angebot der ENWA Consult GmbH nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

§ 5 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. 1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Stellung der Rechnung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4. Reisezeiten sind zu 100% als Leistungszeiten zu vergüten.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Käufers
1. Der Käufer ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er unterstützt hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend. Dabei trägt der Käufer die Erfolgsverantwortung. Stehen die jeweiligen Leistungen im Vorfeld des Vertragsschlusses bereits fest, richten sich die Mitwirkungspflichten konkret nach den schriftlichen Vereinbarungen.
2. Der Käufer stellt sicher, dass ihm für die Durchführung des Auftrages fachkundige eigene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung stehen.
3. Der Käufer stellt ENWA Consult GmbH die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen und von ihm zu beschaffenden Informationen, Daten und sonstige Materialien rechtzeitig zur Verfügung stellen.
4. Die Kosten für die Mitwirkungen trägt der Käufer.
5. ENWA Consult GmbH haftet nicht für Verzögerungen, welche sich durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Käufers ergeben.

§ 7 Schriftverkehr über Internet
1. Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, Kenntnis davon zu haben, dass die Übermittlungen von personenbezogenen Daten über unverschlüsselte elektronische Kanäle (z.B. E-Mail) Verstöße gegen deutsche Gesetzte und Verordnungen darstellen.
Außerdem weist ENWA Consult GmbH darauf hin, dass elektronisch übermittelte Nachrichten von Dritten abgefangen werden können und unverschlüsselt erhebliche Sicherheitsrisiken für das Unternehmen darstellen (Werksspionage).
2. ENWA Consult GmbH empfiehlt daher dringend den Schriftverkehr, sowie die Übermittlung von Daten entsprechend zu verschlüsseln.
3. Der Käufer informiert ENWA Consult GmbH, sobald er über ein Verschlüsselungsverfahren verfügt.
4. Im Übrigen wird ENWA Consult GmbH vom Käufer ermächtigt, die Korrespondenz in allen auftragsbezogenen Angelegenheiten auch per E-Mail zu führen, solange und soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt.

§ 8 Haftung
1. ENWA Consult GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENWA Consult GmbH nur wenn wesentliche Pflichten das Vertrags verletzt wurden.
3. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 50.000,00 pro Schadensfall.
4. Darüber hinaus ist eine weitergehende Haftung von ENWA Consult GmbH ausgeschlossen.
5. Die Hafttungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für die Mitarbeiter der ENWA Consult GmbH.
6. Der Käufer ist verpflichtet mögliche Schäden, für die die ENWA Consult GmbH haften soll, umgehend der ENWA Consult GmbH schriftlich mitzuteilen.
7. Schadensersatzansprüche verjähren nach § 8, 2. und 3. ein Jahr nach dem gesetzliche Verjährungsbeginn.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Auf Verträge zwischen ENWA Consult GmbH und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das einheitliche EU-Recht ist ausgeschlossen.
3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und der ENWA Consult GmbH ist der Sitz der ENWA Consult GmbH. Dies gilt auch, sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§10 Datenschutzerklärung
Hiermit verweist ENWA Consult GmbH auf seine Datenschutzerklärung. Sie ist mit der Datenschutzerklärung der firmeneigenen Lernplattform „Akademie7“ identisch. Sie finden sie im Internet unter https://www.akademie7.de/impressum.php. (Ende der AGB)